Schon zu Amiga Zeiten war Günter Freiherr von Gravenreuth als Abmahnanwalt bei Urheberrechtsverletzungen bekannt. nun wurde er vom Landgericht Berlin, das der Empfehlung der Staatsanwaltschaft nachkam, zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Der vorsitzende Richter sah es als erwiesen an, dass sich von Gravenreuth bei einer zivilrechtlichen auseinandersetzung mit der Tageszeitung taz des versuchten Betruges, Veruntreuung und Urkundenfälschung schuldig gemacht hat. Von Gravenreuth hat Revision beantragt.